Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN UND CATERINGLEISTUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSABSCHLUSS
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen, Restaurant- und Cateringleistungen der Rathausterrasse Garbsen. Vertragspartner sind die Rathausterrasse und der Kunde.
2 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
Die Rathausterrasse ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Rathausterrasse zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Rathausterrasse zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Rathausterrasse beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Rathausterrasse verauslagt werden (Stuhlhussen, Hochzeitstorten, Dekorationen, Kuchen, etc.).
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
Rechnungen der Rathausterrasse ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Rathausterrasse kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Rathausterrasse berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Rathausterrasse bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die Rathausterrasse ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden.
Bitte beachten Sie: Der Rathausplatz ist ein öffentlicher Platz, auf dem in seltenen Fällen öffentliche Veranstaltungen (teils mit Live-Musik und anderen künstlerischen Darbietungen und Publikumsverkehr) stattfinden. Bei von der Stadt Garbsen organisierten Veranstaltungen werden teils die Toilettenanlagen der Rathausterrasse mitgenutzt (Zugang über die Außenterrasse und Foyer). Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
3 RÜCKTRITT DES KUNDEN
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Rathausterrasse geschlossenen Vertrag ist möglich, wenn die Rathausterrasse der Vertragsaufhebung zustimmt. Die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung soll in Textform erfolgen.
Sofern zwischen der Rathausterrasse und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Rathausterrasse ausübt.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und stimmt die Rathausterrasse einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Rathausterrasse den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bzw. gestaffelte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Stornogebühren
Bis 8 Monate vor Veranstaltungsdatum: Kostenfrei
Bis 6 Monate vor Veranstaltungsdatum: 20 % *
Bis 4 Monate vor Veranstaltungsdatum: 40 % *
Bis 2 Monate vor Veranstaltungsdatum: 60 % *
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum: 70 % *
Danach: 80 % *
*der zu erwartenden Umsatzerlöse aus der Veranstaltung, mindestens des für die Veranstaltung genannten oder – wenn nicht näher erläutert – des hier angegebenen Mindestumsatzes.
5 RÜCKTRITT DER RATHAUSTERRASSE
Wird eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Rathausterrasse gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Rathausterrasse zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Rathausterrasse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere von der Rathausterrasse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder der Zweck /der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt der Rathausterrasse begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
Die genaue Personenzahl zeigt der Kunde der Rathausterrasse bis 1 Woche vor der Veranstaltung an, wenn nicht anders vereinbart. Diese Zahl stellt die Berechnungsgrundlage dar. Bei späterer Erhöhung der Personenzahl wird die tatsächliche Personenzahl bei der Berechnung zugrunde gelegt.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Rathausterrasse diesen Abweichungen zu, so kann die Rathausterrasse die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen.
7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, außer dies wurde im Vorfeld mit der Rathausterrasse vereinbart. Die Räumlichkeiten der Rathausterrasse werden nur in Verbindung mit einem Speisen- und Getränkeumsatz vermietet.
8 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Rathausterrasse übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.
9 MITGEBRACHTES DEKORATIONSMATERIAL
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Rathausterrasse abzustimmen. Abfärbende Streuartikel (Konfetti, Folienkonfetti-/ -Herzen) sind in der Rathausterrasse nicht gestattet, da sie auf den Sandsteinboden abfärben. Sollte bei Benutzung dieser Artikel eine Verschmutzung auftreten, wird die Reinigung dieser dem Kunden in Rechnung gestellt.
Mitgebrachte Deko- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, sofern nicht anders mit der Rathausterrasse abgestimmt.
Das Abbrennen von Wunderkerzen ist in unseren Räumlichkeiten nicht gestattet. Lebensmittelechte „Eisfontänen“ (z.B. Amazon) können mitgebracht und unserem Service ausgehändigt werden. Sie werden dann von unserem Personal beim Hereinrollen der Hochzeitstorte gern für Sie abgebrannt.
Bitte werfen Sie auch keine Plastikkonfetti-Artikel oder andere unnatürliche Gegenstände in unseren Teich - unsere Fische, Enten, Libellen werden es Ihnen danken.
10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder Gäste, sonstige Dritte (z.B. DJ) aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12 MINDESUMSÄTZE FÜR FEIERN IN DER RATHAUSTERRASSE
Für Veranstaltungen in der Rathausterrasse gelten folgende Mindestumsätze (wenn nicht anders angegeben):
Freitage 3.000,00 € / Samstage 4.000,00 € / Sonntage: 2.000,00 € / Werktage und Feiertage nach Vereinbarung
13 ZUSCHLÄGE
Für Catering-Lieferungen außerhaus wird an Sonntagen ein Sonntagszuschlag von derzeit 10% erhoben. Feiertagszuschläge auf Anfrage. Etagenzulage 10,00 € / Etage.